Hallo liebe Community,
wir haben foldendes Problem: Nach einer Bestellung meldet sich ein Kunde und behauptet, er sei Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden.
Die Nachricht kommt von der gleichen E-Mail Adresse wie die Kunden E-Mail Adresse.
Als Zahlungsmittel wurde anscheinend ein )dem Kunde unbekanntes) Paypalkonto mit einer fast identischen E-Mail Adresse (Domain-Endung des Anbieters anders, .net statt .de) genutzt.
Die Frage ist jetzt: Wenn sich das potentielle Opfer mit einem Ausweis identifiziert und uns eine Vollmacht für die Herausgabe "seiner" Bestelldaten bittet, dürfen wir ihm diese dann übermitteln?