Hallo,
als Verwaltungsbeirat einer WEG stelle ich hier jetzt mal die Frage, wie konkret die Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise der Hausverwaltung an die Eigentümer aussehen müssen / sollten. Wenn ein Eigentümer seine Wohnung in der Liegenschaft der WEG vermietet, muss er m.E. die Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise der Hausverwaltung spätestens bei Abschluss des Mietvertrages an seinen Mieter aushändigen. In meinem geschilderten Fall liegt nur ein Verwaltervertrag zwischen der Hausverwaltung und der WEG vor. Um die Vermietung kümmert sich ausschließlich der Vermieter (Abschluss Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen mit dem Mieter etc.).
Gibt es ggf. ein Musterformular für Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise für Hausverwaltungen?
Für Antworten schon vielen Dank an dieser Stelle.