interner Datenschutz ausgehobelt, was tun???

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich mir von Ihnen Hilfe in einer heiklen Sache erhoffe.

Zum Sachverhalt:
Ich arbeite bei einer Hilfsorganisation welche für den Rettungsdienst bei uns im Landkreis zuständig ist. Alle Notfallsanitäter unterstehen im weitesen Sinne dem zuständigen ärztlichen Leiter. Dieser legt fest welche ärztlichen Maßnahmen ich als Notfallsanitäter machen darf etc.
Dieser ärztliche Leiter ist auch für Fortbildungen zuständig, welche jährlich gefordert sind. Um diese Fortbildungen zu verbessern wurde in unserem Intranet ein Bewertungsbogen zur Verfügung gestellt, welche ANONYM übermittelt werden. 

Ich habe vor ca. einem Monat eine Fortbildung des ärtlichen Leiters besucht und leider war diese eine der schlechtesten die wir die letzten Jahre hatten. Das fachliche war nur mäßig, der Dozent redet öfter davon das er lieber Geschichte studiert hätte, als Medizin, einige fachliche Themen sagte er selbst sei er nicht ganz "firm" usw.
Ich habe daraufhin meine Onlinebewertung abgegeben und diese nach Schulnoten mit 4-6 bewertet und dazu ein wenig an Text verfasst, auch mit Verbesserungsvorschlägen etc.

Scheinbar fühlt sich der ärtliche Leiter persönlich angegriffen und hat den Verfasser mit einer Rundmail aufgefordert sich zu einem Gespräch zur Verfügung zu stellen. Im laufe der letzten Wochen hat er nun nichts unversucht gelassen mich als Verfasser ausfindig zu machen. Dies hat auch im verborgenen wohl geklappt. Es gab auch Mails an alle Mitarbeiter wo quasi gedroht wurde "wenn sich der Kollege nicht stellt dann... etc etc". Bei mir persönlich hat sich noch niemand gemeldet. Ungeachtet was mich wohl erwartet, frage ich mich jedoch nun ob es innerhalb des Unternehmens, welches sich den umfänglichen Datenschutz auf die Fahne geschrieben hat, zulässig ist den Datenschutz für die Mitarbeiter einfach aus zu hebeln, wenn mal ein Mitarbeiter eine negative Bewertung verfasst?!

Sollte der ärtzliche Leiter nun auf mich zu kommen, ist dies ja der Beweis das der Datenschutz innerhalb des Unternehmens auf seiten der Führung einfach ignoriert wird. 
Welche Mittel stehen mir in diesem Fall zur Verfügung?

Ich entschuldige den ewig langen Text, aber ich hoffe dennoch auf Hilfe.

Mit freundlichem Gruß
Teamkiller89

Teamkiller89

Hallo Teamkiller89,

wenn zugesichert wird, dass eine Feedbackbeurteilung anonym erfolgt, dann muss das auch so umgesetzt werden.

Die Rundmail des ärztlichen Leiters stellt noch keine Datenschutzverletzung dar.

Wenn die Drohmails "Wenn sich die betroffene Person nicht stellt, dann ...." von einer andren Stelle als dem ärztlichen Leiter kam, hat das schon einen sehr bitteren Beigeschmack und wäre ein Fall für den Betriebsrat. Vorsicht ist bei einem Betriebsrat geboten, welcher nur als "verlängerter Arm" der Unternehmensführung dient. Der tritt den Datenschutz dann wohl auch mit den gleichen Füßen.

Als betroffene Person haben Sie aber immer ein Beschwerderecht gem. Art. 77 DS-GVO bei einer Aufsichtsbehörde. Am sinnvollsten ist es hier, wenn Sie sich bei an die für Ihr Bundesland zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden. Sie können sicher sein, dass dort Datenschutz praktisiert und eingehalten wird. 

Hoffe diese Antwort hilft Ihnen etwas weiter.

Jörg

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