Guten Abend liebes Forum,
wir verarbeiten für einen Kunden personenbezogene Daten, die von einem vom Kunden zugelassenen Unterauftragnehmer verarbeitet werden.
Bei der AVV mit dem Unterauftragnehmer steht bei Kategorien betroffener Personen (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO): Mitarbeiter bzw. Teilnehmer des AG.
Müsste diese Angabe angepasst werden? Und wenn ja, was wäre denn der richtige Wortlaut?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Ben