Keine Reaktion von der Datenschutzbehörde

Hallo,

ich habe eine Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO bei einer Datenschutzbehörde getätigt. Den Eingang habe ich bestätigt bekommen und Nachfragen habe ich umgehend beantwortet.

Das erste Mal habe ich nach vier Monaten um Auskunft über den Bearbeitungsstand gebeten. Es gab keine Antwort. Einen Monat später habe ich wieder um Auskunft gebeten. Seit dem ist ein weiterer Monat vergangen und es gab keine Reaktion von der Behörde.

Soweit mir bekannt, steht mir eine Auskunft zu. Was kann ich tun, um die Behörde zur Auskunft zu bewegen?

Mischnei

Hallo Mischnei,

gem. Art. 78 Abs. 2 DSGVO hat jede betroffene Person (...) das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn (...) die Aufsichtsbehörde sich nicht mit einer Beschwerde befasst oder (...) innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis der (...) Beschwerde in Kenntnis gesetzt hat.

 

Steffi

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