Hallo reipalu,
es gibt nun wirklich keine blöde Fragen und hier im Forum bist Du genau richtig, um alles rund um DSGVO zu erfahren.
Du hast absolut recht. Der Artikel 4 im DSGVO definiert es ganz klar:
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Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
- „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
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Hier werden Daten von "identifizierte oder identifizierbare natürliche Person" erfasst.
Jetzt ist die Frage, wer sieht diese Karte, wo die Komposter der Mitglieder verzeichnet sein sollen?!
Ist die öffentlich einsehbar?
Wer kann diese erfassten Daten nachher sehen?
Ganz einfach erklärt:
In der Datenschutz-Grundverordnung sind im Artikel 6 Abs. 1 lit. a) sind die Rechtsgrundlagen für die Einwilligung geregelt.
Ich empfehle Euch für die Prüfung der Rechtsgrundlagen (dazu sind diese wie eine Checkliste zu bearbeiten)
Für die rechtmäßige Erfassung der Daten muss mindestens eine der 6 Rechtsgrundlagen zutreffend sein, nebst Einwilligung des Betroffenen (also dem Mitglied):
https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
Wichtig ist das vor der Erfassung der Daten der Mitglieder, auf dieser Grundlage eine Einwilligung der Mitglieder dem Vorstand vorliegt.
Sollte etwas unklar sein, oder weitere Fragen auftauchen, melde Dich bitte.
Ich unterstütze gerne.
Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de