Kommune, bzw örtlicher Geschichtsverein veröffentlicht die Besitzverhältnisse der Einwohner

Hallo,

in meinem Wohnort (ca 2500 Einwohner) wurde im Dez 2018 eine Häuserchronik, in Form eines Buches veröffentlicht, in der alle Häuser das Ortes erfasst sind. In dieser Häuserchronik sind alle Hauseigentümer, sowie alle Eigentümerwechsel, auch innerhalb von Familien und Ehepartnern mit Jahresangabe dokumentiert und veröffentlicht. Bild einer Seite im Anhang.

Herausgeber laut Impressum ist der Heimat- und Geschichtsverein des Ortes

Außerdem habe ich über die Herkunft der Daten erfahren, das Mitglieder des Vereins im Grundbuchamt  Einsicht in Grundbücher erhalten haben. Dies wurde mir auch von einer Mitarbeiterin des Grundbuchamtes telefonisch bestätigt. Laut GBO bedarf es eines "berechtigten Interesses" zur Einsicht. Ist das in diesem Fall gegeben?

Ich als Hauseigentümer wurde nicht über diese Veröffentlichung informiert, noch wurde von mir eine Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt.

 

Ich möchte gern wissen ob diese Veröffentlichungen, insbesondere die Veröffentlichung der Hauseigentümer, mit bestehendem Datenschutz konform sind.

Zu diesem Thema habe ich beim Datenschutzbeauftragten des  Landes (Sachsen) via Mail angefragt, leider aber keine Antwort erhalten. (vor ca 8 Monaten)

Mich würde das mal interessieren wie das andere sehen, seltsammerweise bin ich relativ alleine mit meiner Meinung das die Veröffentlichungen nicht Rechtens sind.

Vielen Dank für eure Antworten 

 

Häuslebauer

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