Hallo alle,
ich frage mich, inwiefern es nach der DSGVO zulässig ist ein Gewinnspiel mit einem Vertragsabschluss, bei dem Daten erhoben werden zu koppeln. Beispielsweise muss man um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können zuerst ein Abo abschließen.
Früher war es auf jeden Fall unzulässig mit Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Nach der neueren Rechtssprechung bin ich mir allerdings nicht mehr sicher. Weiß hier jemand mehr?