Kopplungsverbot Gewinnspiel

Hallo alle, 

ich frage mich, inwiefern es nach der DSGVO zulässig ist ein Gewinnspiel mit einem Vertragsabschluss, bei dem Daten erhoben werden zu koppeln. Beispielsweise muss man um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können zuerst ein Abo abschließen. 

Früher war es auf jeden Fall unzulässig mit Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Nach der neueren Rechtssprechung bin ich mir allerdings nicht mehr sicher. Weiß hier jemand mehr?

jennizipper

Hallo jennizipper

wenn man den Artikel 6 aus dem DSGVO heranzieht würde ich prüfen ob es sich hier um ein Vertragserfüllung geht die unter

DSGVO Art. 6

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
  2. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
  3. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;

Solltest Du noch Fragen, lasse es mich bitte wissen.

Viele Grüße
Gerd Reunert

P.S.: Angeben ohne Gewähr. Ohne Vertrag erteile ich hier keine verbindlichen Auskünfte.

Gerd_M_R

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