Ein Verein für Gewerbetreibende betreibt ein Kundenbindungssystem, wo Endkunden mit einer Kundenkarte Punkte in den beteiligten Geschäften sammeln können - quasi so eine Art Paybacksystem o.Ä.
Nun hat dieser Verein mit allen Geschäften die mitmachen einen AV Vertrag abgeschlossen und zwar das teilnehmende Geschäft als Auftraggeber und der Verein selbst als Auftragnehmer.
So wie ich das sehe liegt allerdings gar keine Auftragsverarbeitung vor und vor allem auch nicht mit dieser Richtung der Rechtskette. Die Daten die erhoben werden gehören ja nicht dem Geschäft sondern dem Verein der das Punktesystem samt Server betreibt. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit kommt auch nicht in Frage, da beide Parteien ja nicht zusammen die Regeln festlegen, sondern allein der Verein. Ich gehe hier viel eher von einer eigenständigen Verantwortlichkeit des Vereins aus?
Was meint Ihr dazu?
Und vor allem ... Wie löst man das Problem mit den ganzen AV Verträgen?
Vielen Dank