Liegt eine Auftragsverarbeitung vor?

Ein Verein für Gewerbetreibende betreibt ein Kundenbindungssystem, wo Endkunden mit einer Kundenkarte Punkte in den beteiligten Geschäften sammeln können - quasi so eine Art Paybacksystem o.Ä. 

Nun hat dieser Verein mit allen Geschäften die mitmachen einen AV Vertrag abgeschlossen und zwar das teilnehmende Geschäft als Auftraggeber und der Verein selbst als Auftragnehmer. 

So wie ich das sehe liegt allerdings gar keine Auftragsverarbeitung vor und vor allem auch nicht mit dieser Richtung der Rechtskette. Die Daten die erhoben werden gehören ja nicht dem Geschäft sondern dem Verein der das Punktesystem samt Server betreibt. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit kommt auch nicht in Frage, da beide Parteien ja nicht zusammen die Regeln festlegen, sondern allein der Verein. Ich gehe hier viel eher von einer eigenständigen Verantwortlichkeit des Vereins aus? 

Was meint Ihr dazu?

Und vor allem ... Wie löst man das Problem mit den ganzen AV Verträgen? 

Vielen Dank

ehemaliger Benutzer

Die Stammdaten der Kunden und die Einkäufe werden aus den Systemen der Händler zum Verein über eine Schnittstelle geschickt, nehme ich an. Damit liegt für die Verarbeitung dieser PBD ein Auftrag des Händlers an den Verein vor,
Der Händler muss diesen Sachverhalt seinen Kunden in seiner Datenschutzerklärung transparent machen. Dazu benötigt er alle Infos, die er mit dem AVV, TOM, VVT vom Verein bekommt.
Ich tendiere zu einer gemeinsamen Verantwortung, auch wenn das Bonussystem selbst und die dort umgesetzten TOM vom Verein allein bestimmt wird.
Der Zweck wird gemeinsam dadurch festgelegt, dass der Händler seinen Kunden einen Rabattvorteil einräumen wird und dies dem Verein auch finanziert. Die Mittel teilen sich die Beiden durch die Implementation der Schnittstelle beim Händler und den Datenaustausch. 

Horst

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