Hallo in die Runde!
In meiner Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung werden derzeit vorsorglich für alle Klient*innen Listen von Kontaktpersonen angelegt. Diese Listen werden bei der Einrichtungsleitung erhoben und täglich an die Geschäftsführung übermittelt. Kontaktpersonen sind quasi alle Menschen, mit denen die Klient*innen Kontakt haben. Also Mitarbeiter der WfbM, Faher*innen der Fahrdienste, Kolleg*innen aus unserem Team und Eltern, Bekannte, Ärzt*innen.
Alle o.g. Personen werden mit vollständigem Namen ohne deren Einwilligung elektronisch erhoben und an die Geschäftsführung übermittelt. Und das alles, obwohl es bislang keine Corona-Infektion, nicht mal einen Verdacht gibt. Ist eine vorsorgliche Speicherung der Namen zulässig? Mit der Begründung im Falle einer Infektion mit Covid-19 oder einem Verdachtsfall schnell reagieren zu können?
Wie sind die Erfahrungen in anderen Einrichtungen? Viele Fragen...