Guten Tag!
Durch einen Datenschutz-Crashkurs im Unternehmen hatte ich das erste Mal näher Kontakt mit der DSGVO. In der Vergangenheit bin ich ziemlich lax mit meinen Daten umgegangen. Deshalb würde ich gern von mehreren Unternehmen/Websites, die ich nicht mehr nutze, die Datenlöschung verlangen.
Leider findet man nirgends eine rechtssichere Anfrage, um z.B. sämtliche Daten auf Facebook oder WhatsApp löschen zu lassen. Deshalb habe ich mir folgendes Schreiben zusammengebastelt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten (bspw. nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Art. 9 Abs. 2 DSGVO) erteilt haben, widerrufe ich diese hiermit gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO.
Weiter stelle ich Antrag auf unverzügliche Löschung meiner gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Bitte löschen Sie sämtliche mich betreffenden personenbezogenen Daten nach der Definition des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
Ich bin der Meinung, dass die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a und Buchstabe b DSGVO gegeben sind.
Sollten Sie die Löschung ablehnen, werden Sie dies mir gegenüber begründen.
Falls Sie meine personenbezogenen Daten weiteren Empfängern offengelegt haben, so bitte ich Sie außerdem, dass Sie den Empfängern gemäß Art. 19 DSGVO die Löschung meiner personenbezogenen Daten mitteilen.
Meine Anfrage schließt explizit auch sämtliche weiteren Angebote und Unternehmen ein, für die Sie Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind.
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO bitte ich Sie mich unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats
nach Eingang des Antrags, über die vorgenommenen Löschungen informieren.
Vielen Dank!"
- Ist das rechtssicher?
- Was ist mit Art. 18/Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Art. 21/Widerspruchsrecht?
- Was ist mit Daten, die noch nicht gelöscht werden dürfen, weil dem z.B. das Steuerrecht entgegen steht?
VIELEN DANK im Voraus für HILFE!