Löschung von Daten bei der Schufa nach DSGVO

Hallo!

Grundsätzlich besteht ja nach der DSGVO das Recht meine persönlichen Daten löschen zu lassen. Soweit ich weiß gilt das für Unternehmen, die nicht zur Speicherung verpflichtet sind.

Ich denke da an Webshops die Daten ja zB. aus steuerrechtlichen Gründen speichern müssen. Daten wie Geburtstag oä. zählen aber nicht dazu.

Nun würde ich gerne diese Idee nutzen und die Schufa bitten, meine hinterlegten Daten löschen zu lassen. Im Fernsehen habe ich erfahren, dass die Schufa letztlich auch nur ein normales Unternehmen ist. Ich dachte immer, das es sich dabei um ein staatliches Instrument handelt.

Die Schufa soll also mindestens Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht usf. löschen. Wie sind da so die Chancen?

Wenn ich so drüber nachdenke frage ich mich, ob die Praktiken der Schufa überhaupt mit den geltenden Datenschutzgesetzen konfrom sind. Allein die Erhebung der Daten (teilweise versteckt und nur im Kleingedruckten erwähnt) ist ja schon zweifelhaft...

Bin gespannt wie ihr das so seht...

Stefan Stöcker

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