Hallo in die Runde,
es ist sogar noch etwas komplizierter und selbst die Entschließung der DSK hierzu steht auf wackeligen Beinen, da es eher so ausschaut, als haben die sich an der DSE von luca herangehangelt um ihr Dokument zu verfassen.
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung erfolgt basierend auf den jeweiligen lokalen Verordnungen i.V.m. dem IfSG.
Richtig: Es greift die DSGVO, aber selbst dann, wenn nicht automatisiert verarbeitet wird.
Meine Rechtsauffassung:
Die Datenerhebung, Speicherung und Verarbeitung sollte auf die Erlaubnisgründe c) und d) im Art. 6 Abs. 1 der DSGVO i.V.m. der jeweils gültigen lokalen Verordnung und dem IfSG sein. Also die Notwendigkeit Daten zu erheben um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen (c) und lebenswichtige Interessen der betroffenen Person (d) zu schützen.
Alle anderen Erlaubnisgründe dürften hier eigentlich nicht greifen.
Diese Erlaubnisgründe in Verbindung mit den entsprechenden Rechtverordnungen und dem IfSG sollte dann auch zur Weitergabe der Kontaktdaten an das Gesundheitsamt ausreichen.
Bei luca werden die Daten anders erfasst und der Erlaubnisgrund aus (c) wird nur für den Fall der Weitergabe an das Gesundheitsamt übernommen, die Daten ansonsten über (b), also "Vertragsverhältnis" erfasst, gespeichert und verarbeitet, was meinem Verständnis entgegensteht, weil eben die betroffene Person die Daten eben nicht auf Grund eines Vertragsverhältnisses sondern aus anderen Gründen da lassen muss. luca ist da aber auch ein anderes Thema, denn es gibt auch viele andere Anbieter (wir haben selbst auch eine Lösung).
Wenn nun Daten auf Papier erfasst werden, gelten hier dennoch strenge Vorschriften. Nicht zu vergessen, das eine digitale Lösung sicherer ist und letztlich weniger kostet. Die auf Papier erhobenen Daten müssen vor physisch vor dem Zugriff Dritter geschützt sein und zwar von der Erfassung bis zur Vernichtung und müssen letztlich auch korrekt entsorgt werden. Hierbei gibt es entsprechende datenschutzrechtliche Anforderungen. Einfach in die Papiertonne reicht da nicht.
Die elektronische Lösung bietet daher mehr Vorteile.
Herzliche Grüße
Marian Feiler