Hallo Karin,
ich habe Antworten zu Deinen Fragen. Ggf. hast ja in der Zwischenzeit schon Antworten gefunden. Falls nicht hoffe ich Dir damit die Fragen beantworten zu können.
Ersten Frage:
Ich arbeite als interner DSB in einem kleinen Unternehmen (9 Mitarbeiter inkl. Inhaber/Geschäftsführer). Ein DSB ist erst ab 10 Mitarbeiter vorgeschrieben.
Wird der Inhaber da mitgezählt? Aus der EU-DSGVO geht das nicht ganz klar hervor.
Antwort:
Wenn man es "nur" an der Anzahl der "Personen" festmacht.
Seit November 2019 sieht es so aus dass auf der Grundlage des § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG (nicht DSGVO), erst ab 20 Personen(!!! und nicht Mitarbeiter) ein DSB benannt werden muss.
Hier geht es dabei darum, dass sich mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Der Geschäftsführer wird mitgezählt, wenn er sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem BDSG Textlaut, wie oben erwähnt, verhält.
Wer auch immer diese 20 Personen sind, wichtig hierbei ist das diese sich eben ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Zu den Personen könnten auch nicht im Unternehmen angestellte Person zählen. Darum ist der Begriff "Mitarbeiter" an dieser Stelle nicht richtig und schaut man in den Gesetzestext liest man hier eben von "Personen" und nicht "Mitarbeitern"
Es gibt noch weitere zwingende Gründe wo man ein DSB benennen muss, aber Du hattest hier konkret ja zu der Anzahl der Personen gefragt.
Zweite Frage: muss ich jetzt schon offiziell an die Aufsichtsbehörde als DSB gemeldet werden, obwohl wir unter der Anzahl an MA liegen?
Antwort:
Wird ein DSB benanntt, muss dieser gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO vom Verantwortlichen bzw. vom Auftragsverarbeiter an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dies gilt sowohl für betriebliche bzw. interne als auch für externe Datenschutzbeauftragte.
Heißt: wird ein DSB benannt, dann ist dieser auch zu melden!
Sollte etwas unklar sein, melde Dich einfach und kläre es gerne mit dir.
Viele Grüße
Gerd
P.S.: Ohne Vertrag ist es mir nicht erlaubt hier verbindlichen Rechtsauskünfte zu geben. Die Angaben sind zu prüfen und ggf. per Rechtsbeistand checken zu lassen!