Moin zusammen,
als Dienstleister wurde ich gebeten, auf einer kommunalen Webseite (Gemeinde) die einfache (!) Möglichkeit zu schaffen, einen Newsletter zu abonnieren.
Die Gemeindevertretung stellt sich vor, einen Mailto-Link mit vorgefertigtem Betreff und Textteil zu setzen, um darin vorformulierte Datenschutzhinweise und die Einwilligung zur Speicherung/Verarbeitung der Daten und die Willenserklärung des Abonnierens des Newsletters zu hinterlegen.
Ich entgegnete, dass das so einfach nicht geht, es sei ein Doppeltes Verfahren (Double Opt-in) erforderlich.
Alternativ schlug ich einen RSS Feed vor.
Das ist denen aber zu kompliziert, die Zielgruppe würde es nicht schaffen, einen Feed zu abonnieren.
Nun die Frage, ob das geforderte Verfahren zulässig ist oder nicht?
Ich meine nein.
Vielen Dank und beste Grüße
MarKa