Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Heimleitung hat kürzlich zur vereinfachten Organisation von Vertretungsdiensten eine Liste von allen Mitarbeitenden mit Vor- und Nachnamen sowie Telefonnummern in jedem Betreuer*innen-Büro (in unserer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung) ausgehängt. Für mein Empfinden stellt das einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Die Heimleitung meint aber, dass die Daten unter die berufliche Schweigepflicht fallen. Nun möchte ich aber persönlich nicht, dass meine Telefonnummer für jedem Mitarbeitenden einzusehen ist. Wie sehen Sie das? Können Sie mir eine kleine Argumentationshilfe geben und auf welche Artikel der DSGVO kann ich mich berufen. Ich selbst sehe da leider nicht so recht durch.
Vielen Dank!
Inga