Ich war in einer Klinik in Behhandlung und verlange alle dort vorliegenden Unterlagen. Eine Patientenakte habe ich gegen 10 EUR erhalten, keine Vollständigkeitserklärung, auch auf Nachfragen und Vorlage eines Beispiels der Krsankenkasse nur dieses vom Datenschutzbeauftragten:
...dass die Unterlagen, die Sie erhalten haben, meines Wissens nach vollständig sind, habe ich Ihnen gerade in meiner letzten E-Mail geschrieben. Die Verwendung des übersandten Vordrucks wird weder von der DSGVO verlangt, noch ist er in unserem Hause üblich. Die Erklärung würde auch sofort falsch, falls Sie sich wieder in einem unserer Häuser in Behandlung begeben, denn dann werden sofort neue Daten über Sie verarbeitet....
Sollte ich mich ggbf. mit der Landesdatenschutzbeauftragten in Verbindung setzen, oder hat das Krankenhaus "Recht"?