Hallo Competizione,
das hört sich für mich von AG merkwürdig, überzogen, sagen wir einmal unüberlegt an.
Positiver betrachte vermute ich, nutzt die Personalabteilung diesen einfachen Weg um sicherzustellen, dass die Daten komplett und richtig sind. Von daher ist dies ok, nur der Weg über Kopien zu gehen schafft beim AN nur Irretationen.
Zur Kopie des Personalausweis.
Dein Arbeitgeber hat zu Deiner Einstellung doch garantiert alle Daten abgefragt, die für die Einstellung wichtig sind und auf Deinem Perso stehen.
Auf der anderen Seite, könntest Du die Persodaten per Kopie liefern, weil es hier keine Geheimnisse gibt, die darauf zu finden wären.
Für die Kopie deiner Bankkarte gibt es ebenfalls keinen Grund.
Wenn ein Mitarbeiter nicht in der Lage ist seine Kontonummer korrekt zu übermitteln, bekommt er halt kein Gehalt ausgezahlt.
Da jeder an einer Gehaltszahlung interessiert ist, wäre es auch hier möglich eine Kopie dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Eine Kopie der Krankenkassenkarte?
Die meisten Infos befinden sich auf dem Chip, auf jener Karte. Von daher auch hier, frage nach was die Kopie für den Arbeitgeber bewirken soll.
Oder:
Alternativ dazu, erstelle einfach die Kopie und er soll damit glücklich werden.
Auch hier ist es nicht schlimm die Daten per Kopie an den AG zu liefern. Er sollte die Infos ohnehin schon haben.
Zur erwünschten Kopie des Sozialverschicherungschein/Ausweis.
Wenn der AG die Richtigkeit der Daten sicherstellen möchtet, ist die Kopie des Sozialverschicherungschein/ Ausweis eine Möglichkeit dazu.
Mein Rat auch hier, erstelle einfach die Kopie und überlasse diese dem Arbeitgeber.
Da Du mit der Lieferung der ganzen Kopien ein vorbildlicher Mitarbeiter bist, hast Du dann auch ein großes Interesse daran sicherzustellen, dass der AG die DSGVO einhält :-).
Zum Datenschutz in Eurem Unternehmen:
Frage den AG nach der Sicherheit der Verarbeitung, die in der DSGVO und Art. 32 aufgeführt sind. Wenn Du schon personenbezogene Daten von Dir lieferst, möchte man doch wissen wie diese verarbeitet und behandelt werden.
Gibt es bei Euch im Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Wenn ja binde Ihn in die Fragen mit ein!
Zur Info:
Grundsätzlich benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeiter. Unter gewissen Umständen ist dieser jedoch auch für kleinere Unternehmen erforderlich.
Der Datenschutzbeauftragt ist hier eine sehr gute Anlaufstelle, den Arbeitgeber zu beraten.
Ich hoffe ich habe Dir helfen können?!
Bitte lass mich wissen wenn etwas unklar ist, oder es weitere Fragen geben sollten.
Ich helfe gerne weiter!
Viele Grüße
Gerd Reunert | Datenschutzbeauftragter
e. datenschutz@reunert.de