Guten Tag,
wir führen in unserer Oberstufe Befragungen durch, um die Qualität des Unterrichts in Teilen sicht-, mess- und vergleichbar zu machen.
Hierzu haben wir im Vorfeld eine Ordnung erstellt, die das Verfahren regelt. Um die Persönlichkeitsrechte der Schüler zu schützen, sowie eine Identifizierbarkeit zu verhindern, haben wir in dieser Ordnung festgelegt, dass keine Auswertung von unter zehn Fällen erfolgt. Darüber hinhaus haben wir unsere Informationen zum Datenschutz so verfasst, dass deutlich wird, dass wir ebenfalls technische Maßnahmen ergriffen haben, damit ein Zugriff auf diese Daten durch Mitarbeiter:innen nicht möglich ist.
Nun beharrt eine Lehrperson aber darauf, dass wir die Befragungsdaten der Schüler:innen zur Verfügung stellen, obwohl nur 4 Schüler an der Befragung teilgenommen haben. Die Lehrperson sagt, dass sie das entsprechende Recht habe, diese Daten zu erhalten. Ist das wirklich so? Wir kennen uns mit diesen Verfahren noch nicht gut aus, da wir sie erst seit einem Halbjahr im Einsatz haben.
Wie könnte man hier argumentieren?
Vielen Dank :)