Hallo dieDa,
wir können hierzu keine abschließende Aussage treffen, allerdings greift hier wohl das im Grundgesetz verbriefte Postgeheimnis!
Tatsächlich finden sich immer wieder, auch andere Aufdrucke (beispielsweise "DATEV") auf Brifen mit denen Lohnabrechnungen versendet werden.
So lange der Brief verschlossen ist sollte dies also kein datenschutzrechtliches Problem darstellen. Wenn man allerdings derartige Bedenken hat lassen sich hier gewiss betriebsintern andere Lösungen finden.
Meine Empfehlung wäre es, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in neutralen Sicherheitsumschlägen zu versenden.
MfG
M. Feiler