Praxis übernehmen ohne Vertrag

Guten Tag an alle,

ich hätte eine Frage bzgl. der Übernahme / Einsicht von Pateinendaten.

Der Mietvertrag der Praxis läuft am 01.01.2020 aus und somit ist die Praxis dann weg. Jedoch ist schon ein neuer Geschäftsführer (GF) gefunden der am 01.01.2020 wieder eröffnet.

Die Praxis ist eine GbR. Person A mit den meisten Anteilen hat die Praxis gemietet und eröffnet eine neue. Person B mit weniger Anteilen hat sich mit dem neuen GF zusammen getan. Person A möchte die Daten nicht teilen, Person B ignoriert dies und möchte dies dem neuen GF aushändigen.

Der neue GF und Person B sind schon dabei sich die EDV, Server etc. anzuschauen und ggfls. auszutauschen. Auch sollen die Pateinendaten übernommen werden. Es läuft nur der Mietvertrag aus, somit gibt es keinen Übernahmevertrag wo gesondert aufgeführt wird das Daten übernommen werden.

Rechtlich gesehen darf der neue GF keine Daten bekommen, auch nicht wenn er die Praxis "übernimmt" bzw. neu eröffnet, die Angestellten übernimmt und evtl. einige Geräte.

Ist diese soweit richtig?
Auch dürfen die IT Leute vom neuen GF keine Zugänge zum Server oder PCs bekommen?

Es eröffnet sich das typsiche Bild...Neuer GF übernimmt Angestellte und verlangt Einsicht. Angestellte stehen zwischen der Front ihrem neuem Chef und Person B dies zu verweigern.

Wie könnte man es lösen, dass der neue GF und seine IT legal Einsicht bekommen können? Ein Auftragsverarbeitungsvertrag reicht da bestimmt nicht aus, richtig?

Hat Person B überhaupt Rechte etwas zu verlangen wenn Person A dies alles nicht möchte wegen Datenschutz bzgl. der Anteile am Unternehmen?

Verzeihung wenn es etwas merkwürdig geschrieben ist. Ich habe versucht es so kurz wie möglich zu halten. Wenn ich es ausführlich beschreibe dann werden es wohl mehrere Seiten werden.

Lg Chris

OK2004

Scheint etwas verzwickt zu sein...

Deshalb zunächst meine Nachfrage:

Haben A und B einen Gesellschaftsvertrag für die GbR, wie ist der Umgang mit Patientendaten darin geregelt?

Verstehe ich richtig, das A und B getrennte Wege gehen und damit die GbR erlöschen wird?

Marian Feiler

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