Ich bin Hobby-Künstler und stelle schwerpunktmäßig Architektur - bestehende Gebäude und deren Details - als Aquarelle dar. Die abgebildeten Häuser bzw die Details sind klar erkennbar. Kann ein Hausbesitzer dagegen Einspruch erheben und womöglich klagen? Ich plane eine Ausstellung der Werke im kleinen Kreis.
Recht am Bild des Hauses?
Hallo burkART43,
dies ist eine Frage, die sich eigentlich nicht auf den Datenschutz, sondern vielmehr auf das Urheberrecht bezieht.
Ich persönlich kann hierzu keine abschließende Bewertung abgeben, nach kurzer Recherche jedoch sagen, dass dies durch die "Panoramafreiheit" gemäß §59 UrhG (Urhebergesetz) gedeckt sein sollte.
Allerdings besteht ggf. eine Pflicht zu Quellenangabe gemäß §63 UrhG.
Mehr Informationen im Urhebergesetz oder bei Wikipedia.
Hallo, Marian Feiler,
mit den beiden Hinweisen haben Sie mir sehr geholfen, vielen Dank!
burkART
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