Hallo, ich hoffe, dass es jemanden gibt, der mir eine Antwort geben kann. Ich habe eine Beschwerde über den LDI vorliegen, dass nach Art. 6 Abs. 1 lit a) eine separate Einwilligung zur Korrespondenz per e-Mail eingeholt hätte werden müssen. Ich bin der Meinung, dass nach Art. 6 Abs. 1 lit b) dies nicht notwendig ist, da es hier um ein aktuell bestehendes Mietverhältnis bzw. Abwicklung eines gekündigten Mietverhältnisses geht. Liege ich mit meiner Meinung richtig oder falsch? Danke vorab. Viele Grüße
Separate Einwilligung für e-Mail Korrespondenz notwendig trotz Vertrag?
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