Sind das alles nicht personenbezogene Daten?

Hallo miteinander,

ich entwickle eine kostenlose Software und möchte ein paar Daten/Statistiken erheben, damit ich weiß, wie und wie oft meine Anwendung benutzt wird.

Dazu würde ich gerne wissen, ob all diese in der untenstehenden Liste aufgeführten Daten personenbezogen sind, oder ob ich die bedenkenlos auf meinem Server speichern kann.

 

-Computer Informationen (Betriebssystem, CPU Modell, CPU Geschwindigkeit und Größe des Arbeitsspeichers)

-Eingestellte Sprache des Betriebssystems

-Datum + Uhrzeit sowie Zugriffsgrund (Meine Software hat mehrere Funktionen)

 

 

Und ist es ratsam, dazu eine Art Datenschutzrichtlinie mit den verwendeten Daten zu erstellen?

 

Vielen Dank im vorraus. :)

Wurstbrot

Hallo Wurstbrot,

Meine Empfehlung nimm alles das was Du beabsichtigst zu speichern, mit in die Datenschutzerklärung auf!!!

Neben den Dingen die Du aufgezählt hast
-Computer Informationen (Betriebssystem, CPU Modell, CPU Geschwindigkeit und Größe des Arbeitsspeichers)
-Eingestellte Sprache des Betriebssystems
-Datum + Uhrzeit sowie Zugriffsgrund (Meine Software hat mehrere Funktionen)

Es wird doch garantiert die IP Adresse der User erfasst?! Damit hast Du eine personenbezogenes Datum, was ebenfalls mit in die Datenschutzerklärung gehört.
Siehe Art. 13 DSGVO Abs. 1 a) bis f) und Abs. 2
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Dazu würde ich noch die Speicherzeit / Fristen mit aufnehmen.
Erwägungsgrund 60 dazu noch weitere Infos:
Die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung machen es
erforderlich, dass die betroffene Person über die Existenz des Verarbei-
tungsvorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird. Der Verantwortliche
sollte der betroffenen Person alle weiteren Informationen zur Verfügung
stellen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rah-
menbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet
werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu
gewährleisten. Darüber hinaus sollte er die betroffene Person darauf hin-
weisen, dass Profiling stattfindet und welche Folgen dies hat. Werden die
personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben, so sollte
dieser darüber hinaus mitgeteilt werden, ob sie verpflichtet ist, die perso-
nenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen eine Zurückhal-
tung der Daten nach sich ziehen würde. Die betreffenden Informationen
können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt
werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvoll-
ziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte
Verarbeitung zu vermitteln. Werden die Bildsymbole in elektronischer
Form dargestellt, so sollten sie maschinenlesbar sein.

Falls es Fragen gibt bitte einfach melden.

Viele Grüße
Gerd Reunert

P.S.: Angaben ohne Gewähr. Ohne Vertrag erteile ich hier keine verbindlichen Auskünfte.

Gerd_M_R

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.