Speichern von unvollständig ausgefüllten Online-Formularen

Hallo an alle Datenschutzanwälte,

zu Analysezwecken würde ich gerne unvollständig ausgefüllte Formulardaten speichern.
Reicht es bereits aus, den Kunden in der Datenschutzerklärung über dieses Vorgehen zu informieren?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße
Lukas

LuBe

Hallo,

die Speicherung von personenbezogenen Daten zu Analysezwecken ist nur mit expliziter Einwilligung möglich.

Hierzu muss der Benutzer informiert werden in welcher Form, in welchem Umfang und zu welchem Zweck, natürlich auch wie lange die Daten gespeichert und verarbeitet werden. Nur, wenn er diesem ausdrücklich zustimmt, dürfen Sie die entsprechenden Daten für diesen Zweck verwenden!

Selbst wenn man nur bei größeren Formularen das Zwischenspeichern für den Benutzer durchführen will muss man ihn vorher darüber informieren und dem Benutzer die Möglichkeit geben selbst zu entscheiden ob er dies möchte!

Um rechtlich wirklich sicher zu sein, sollte hierbei gespeichert werden wann welcher Nutzer (IP-Adresse) seine Einwilligung gegeben hat und auch eingeräumt werden, dass dieser jederzeit seine Einwilligung, genauso einfach wie die Einwilligung zu geben, widerrufen kann.

MfG

M. Feiler

Marian Feiler

Ich habe gar keine E-Mail bekommen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

LuBe

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