Subunternehmer AVV nötig, wenn Zugriff auf personenbezogene Daten sichergestellt?

Hallo in die Runde,

ich habe folgenden Sachverhalt. Mein Unternehmen ist als Auftragsverarbeiter für einen Kunden tätig (Programmierung einer Webseite) und würde nun gern einen Subunternehmer zur Auftragserfüllung hinzuziehen.

In diesen Fällen wurde in der Vergangenheit immer ein AVV mit den Subunternehmern geschlossen. Neu in diesem Fall ist, dass der Sub in einem unsicheren Drittland sitzt. Meine Überlegung war nun: Wenn wir sicher stellen, dass der Sub keinen Kontakt zu den personenbezogener Daten des Kundensystems bekommt (kein Systemzugriff für Live- und Abnahmesysteme, bereinigte Datenbanken ect.), muss meines Erachtens auch kein AVV geschlossen werden, oder hab ich da einen Denkfehler?

Für Antworten und Anregungen wäre ich sehr dankbar.

shoppe

Wenn der Sub-Sub auf einem "Testsystem" entwickelt und dort keine echten Daten liegen passt das doch. Wenn er keine personenbezogenen Daten verarbeitet, braucht es auf keinen AVV meiner Ansicht nach.

Nico

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