Unbefugte Unternehmensprofilerstellung

Guten Abend, 

unzwar stellt sich mir folgende Frage:

Benny hat sich in der Zahnarztpraxis „Dr. Ted Gorrister und Dr. Ellen Nimdok“ in Köln behandeln lassen. Auf Facebook gab er eine positive Bewertung ab, woraufhin automatisch eine Seite für die Praxis auf Facebook generiert wurde, ohne die beiden Ärzte darüber zu informieren. Auf der generierten Seite sind die Adresse, die Telefonnummer und Fotos der Praxis zu sehen. Als Dr. Gorrister und Dr. Nimdok über einen Patienten von der Seite erfahren, fordern sie Facebook auf die Seite löschen, da sie der Erstellung der Seite nicht zugestimmt haben und auch keine Seite für ihre Praxis auf Facebook haben möchten. Facebook teilt den Beiden daraufhin mit, dass Sie die Löschung nach der Anmeldung auf Facebook selbst vornehmen können. Da sie mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sind und Facebook die Seite nicht löscht, möchten die beiden Ärzte nun gegen Facebook klagen. Beurteilen Sie die Rechtslage indem Sie folgende Fragen dabei beantworten:

a) Liegen die Ärzte oder Facebook im Recht?

b) Darf Facebook unter diesen Umständen die Daten von der Zahnarztpraxis verarbeiten?

c) Muss die Praxis die Löschung selbst vornehmen? Beantworten Sie die Fragen mithilfe der DSGVO und der Nutzungsbedingungen Facebooks.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße 

nachfragestud

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