Hallo,
in einem gemeinnützigen Verein soll in der Datenschutzbestimmung u.a. folgendem Passus zugestimmt werden.
"Übermittlung von Titel, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Kontodaten
an Verwaltungssoftwaren, CRM-Systeme, Newsletterprogramme, Kommunikationstools...".
Ich halte diese Formulierung für unzulässig.
Wozu benötigen Newsletterprogramme Kontodaten oder Telefonnummern?
Darf man in der Formulierung ... verwenden. Damit wäre ja Tür und tor geöffnet für alles Mögliche.
Was ist von diesem Passus zu halten, dem zugestimmt werden muss?