Hallo,
wir sind ein IT Dienstleister und beschäftigen einige freie Mitarbeiter, die Ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben. Vertragspartner für uns ist Upwork Global Inc aus den USA.
Die Mitarbeiter bekommen keinen Zugriff auf produktive Kundendaten, aber sollen Zugriff auf Entwicklungssysteme bekommen. Darin können Sie z.B. den Namen der Kunden und ihrer E-Mail-Adressen sehen.
Reicht es, wenn ich Upwork als Unterauftragnehmer in der AVV aufnehme oder muss ich auch die einzelnen Mitarbeiter dort listen?
Der AVV von Upwork bezieht sich m.E. nur auf die Plattform https://www.upwork.com/legal#dpa.
Im Sinne des AVV müsste Upwork ja wieder einen AVV mit den Freelancer schließen. Wie regelt man das?
Danke für jeden Tipp
John