Verkauf/Verschenken von "Alten" Smartphones an Mitarbeiter

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich versuche herauszufinden ob man als Arbeitgeber "alt" Smartphones (2-3 Jahre) an die Mitarbeiter verkaufen/verschenken kann ohne in das TKKG zu kommen. Bzw. ohne Gewährleistungspflicht (meine nicht die Garantie) und unter den geldwerten Vorteil zu fallen.

Viele Grüße und Danke

Angela

Hallo Angela,

wegen dem geldwerten Vorteil sehe ich keine Probleme, wenn die Smartphones bereits abgeschrieben sind und der Buchwert somit 0 Euro ist. Das hätte dann auch noch den zusätzlichen Charme, dass sich der Arbeitgeber nicht mit Erlösbuchungen aus dem Verkauf von den gebrauchten Smartphones herumschlagen muss :-) 

Wenn die Geräte dann vor Abgabe an die Beschäftigten auf "Grundeinstellung" zurückgesetzt werden und sich somit auch kein personenbezogenen Daten mehr darauf befinden, können diese dann m.E. ohne Probleme, Gewährleistungspflichten und TKKG abgegeben werden. 

Jörg

Hallo Angela,

im Nachgang zu meinem Kommentar vom 13.05.2023 noch folgender Hinweis:

Bei Abgabe der Smartphones an Mitarbeiter*innen ihres Unternehmens sollte nur die physische Übergabe des Gerätes stattfinden. Also nicht den "Vertrag" und auf gar keinen Fall die dienstliche Telefonnummer der zur Überlassung bestimmten Endgeräte. 

Jörg

Hallo Jörg,

das war auch mein Gedanke nur die Geräte keine Verträge.

Vielen Dank für deine Antwort.

ich werde es an meine Geschäftsleitung weitergeben, dann liegt die entgültige Entscheidung bei Ihnen. ;-)

Angela

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