Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich versuche herauszufinden ob man als Arbeitgeber "alt" Smartphones (2-3 Jahre) an die Mitarbeiter verkaufen/verschenken kann ohne in das TKKG zu kommen. Bzw. ohne Gewährleistungspflicht (meine nicht die Garantie) und unter den geldwerten Vorteil zu fallen.
Viele Grüße und Danke