Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, Beachtung Datenschutz, Wahrung von Berufsgeheimnissen

Guten Tag,

in unserem kleinen Unternehmen würden wir gern die Reinigungsfirma als externen Dienstleister entsprechend verpflichten. Meine Frage dazu:

Reicht es aus die Firma selbst zu verpflichten? Oder muss jede Reinigungskraft individuell verpflichtet werden, da diese regelmäßig wechseln?

habste

Hallo!

Vielen Dank für diese interessante Frage! - Sorgen Sie zu den Zeiten der Reinigung unbedingt dafür, dass Daten nicht offen einsehbar sind. Ordner mit personenbezogenen Daten müssen beispielsweise in verschlossenen Schränken aufbewahrt werden. Computersysteme müssen Sie mit Benutzernamen und Passwort schützen. Derlei Zugangskontrollen müssen zudem in Ihren TOMs niedergeschrieben sein. Denken Sie auch daran, diese mit Ihren Mitarbeitern zu besprechen und die Einhaltung zu kontrollieren.

Davon abegesehen genügt es, wenn Sie den externen Dienstleister vertraglich auf den Datenschutz verpflichten. Dieser muss seinerseits seine Erfüllungsgehilfen / Angestellten schulen.

Herzliche Grüße aus Berlin,
Oli Feiler

Oli Feiler

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