Verteilerlisten mit öffentlichen Adressen

Guten Tag,

wir arbeiten als freier Träger der Jugendhilfe vernetzend in einem Themenfeld und haben für verschiedene Einrichtungen Kontaktlisten erstellt (Schulen, Kitas, Regionalmanagements, Vereine, ...). Die Kontakte sind alle frei zugänglich über Webseiten auffindbar.

Dazu folgende Fragen:

  1. Können wir diese Listen nutzen, um die Personen und/oder Einrichtungen anlassbezogen zu kontaktieren und auf ein Fortbildungs-/Vernetzungsangebot hinzuweisen?
  2. Können wir die durch uns erstellten Listen auf Anfrage externen Partnern zur Verfügung stellen, die ebenfalls auf Angebote im gleichen Themenfeld hinweisen wollen?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Christoph

christophpet

Hallo Christoph,

ich würde euch eine Einwilligung (https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/) empfehlen, die ihr vom Betroffenen einholt, dessen Kontakte Ihr nutzen möchtet.

Bezüglich der externen Partner:
Sind diese externen Partner eure Auftragsverarbeiter?
Wenn ja, habt Ihr einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit diesen Partnern? Wenn dem so ist, würde eure Datenschutzerklärung auch die Auftragsverarbeiter abdecken.

Die Einwilligung, die Ihr beim Euren Kontakten einholt, müsste dieses Konstrukt dann auch so wiederspiegeln.

Wenn es weitere Fragen gibt, lasst es mich bitte wissen. Ich arbeite in einem Unternehmen, welches sich mit Datenschutz beschäftigt.

Viele Grüße
Gerd Reunert
Cybersecurity Analyst & Datenschutzbeauftragter

Gerd_M_R

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