Wann wird ein Privater Nutzer bei LinkedIn, Instagram, Xing etc. Vertreter eines Unternehmens und unterliegt den Rechtlichen Gegebenheiten einer Unternehmensseite (Impressum etc.)?
Beispiel:
Schon wenn er für für das Unternehmen (aus eigen initiative oder im Auftrag des Unternehmens) wirbt?
Ich freue mich auf euere Antworten:)
Mfg
Fritz Gäbler