Hallo zusammen, ich habe mit einem Bekannten folgende Frage diskutiert: In Betrieben werden vom Vertrieb ja öfters alle möglichen Dinge dem Kunden unterschieben - nur um einen Auftrag zu bekommen. Jetzt der Fall: Mein Bekannter meinte er hat letztens von einem Vertriebler folgendes gesehen: Der Kunde in den USA will vom deutschen Unternehmen (ist also der Lieferant) eine Datenschutzerklärung unterschrieben bekommen. Wesentlicher Inhalt: Es geht um die Firmen und Kontaktdaten (Personen) des deutschen Lieferanten, der Kunde in USA schreibt ...er weiß das er keine Regelung hat um die DSGVO Standards nachzuweisen und ausserdem will er die Daten auch an viele, nicht näher benannte Parterunternehmen weitergeben - trotzdem soll man ihm Vertrauen das er mit den Daten vernünftig umgeht. Mein Bekannter meint: Nur der Kunde in USA verstösst gegen die DSGVO, ich meine aber, wenn man in so etwas einwilligt begeht man sogar als EU Lieferant selbst einen Verstoss. (Mal abgesehen davon das es total unvernünftig wäre in so etwas einzuwilligen. Es geht aber mit nicht um die Frage der Vernunft oder "was man sollte", sondern was die gesetzliche Regelung ist). Kann in diese Fragestellung jemand Licht ins Dunkel bringen?
Viele Grüße, Thomas Schöne