Guten Tag! Ich möchte gerne wissen, welche Mieterdaten eine Hausverwaltung vom Vermieter einfordern darf, obwohl ein Widerspruch des Mieters zur Weitergabe seiner Daten vorliegt.
Guten Tag! Ich möchte gerne wissen, welche Mieterdaten eine Hausverwaltung vom Vermieter einfordern darf, obwohl ein Widerspruch des Mieters zur Weitergabe seiner Daten vorliegt.
Anders gefragt: Welche Daten wurden weitergegeben? Die Hausverwaltung macht vermutlich die Abrechnung etc? Dann brauchen sie natürlich alle relevanten Daten zur Auftragserfüllung dem Vermieter gegenüber.
Hallo Nico:
Von mir weitergegeben wurde lediglich der Name des neuen Mieters.
Die Nebenkostenabrechnung wird von mit selbst erstellt > die erforderlichen Daten erhalte ich von der HV.
M.E. haben Geb-Datum / Telefonnummer / Email-Adresse/ Beruf des Mieters keine Relevanz für die Hausverwaltung.
Und was ist, wenn der Mieter einer Weitergabe seiner Daten widersprochen hat?
Viele Grüße
du bist der Vermieter?
du bist der Vermieter?
Ja, ich bin die Vermieter.
Ich mache alles selbst, auch Reparaturen (bzw. bei größeren Sachen durch Handwerker),
d.h. der Hausverwalter hat mit dem Mieter überhaupt nichts zu tun.
Hausgeld zahle ich, und auch die Gesamt-NK-Abrechnung kommt an mich, und ich leite die umlagefähigen mit Kopie an den Mieter weiter und rechne mit diesem ab.
Und was ist die Aufgabe der Hausverwaltung? Ich kenne es so, dass die die Abrechnungen etc erstellen.
Ja, genau so ist es
Für das Erstellen der Abrechnung braucht die Hausverwaltung lediglich die Adresse und den Namen sowie ggf. Bankdaten falls Lastschrift vereinbart wurde. Der Mieter hat die Weitergabe seiner Daten an die Hausverwaltung untersagt oder zur Weiterleitung an Dritte (Handwerker & Co)
Hier ein guter Artikel zum Thema : https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-und-eu-dsgvo/datenschutz-bei-der-hausverwaltung-was-geschieht-mit-den-daten/
Vielen Dank, Nico, für die Infos.
Vielen Dank, Nico, für die Infos.
Vielen Dank, Nico, für die Infos.
Vielen Dank, Nico, für die Infos.
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