Wer unterzeichnet den Auftragsverarbeitungsvertrag

Guten Morgen liebe mit-Forenmitglieder:innen,

ich habe meine Suchmaschine bemüht aber leider keine genaue Stelle gefunden, an der steht, wer den AVV unterzeichnet.
Bzw. ich habe gefunden, dass der Verantwortliche den Vertrag abschließt mit dem Verarbeiter.

Verantwortlicher ist aber doch meines Erachtens nach nicht der (behördliche) Datenschutzbeauftragte.

Wie sieht das Meinungsbild hier aus?

 

VG

 

dsbsdssphohso

Hallo dsbsdssphohso,

Verantwortlicher ist immer das Unternehmen bzw. die Behörde, nicht der/die Datenschutzbeauftragte.

Ansonsten gelten zunächst die internen Vorschriften zum Zeichnen von Verträgen.

Viele Grüße

TRL

ehemaliger Benutzer

Herzlichen Dank für diese Antwort TRL

dsbsdssphohso

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.