Wie findet die DSGVO nach dem Tod Anwendung?

Ich habe mal eine Frage: Ein Angehöriger ist verstorben und hat seinen gesamten Nachlass einem familienfremden Dritten vermacht.

Dieser erbt natürlich auch viele persönliche Informationen und Daten von Angehörigen und Freunden des Erblassers. Er bekommt u.a. auch Zugriff dessen Schriftverkehr (Bsp. Persönliche Briefe, Streitigkeiten innerhalb der Familien oder mit Freunden) oder auch auf Bilder. Dabei erhält er z.B. Kenntnis von Anschriften, Telefonnummern, Geburtsdaten, Anschriften des Arbeitgebers oder auch Kontodaten von Angehörigen/ Dritten.

Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus?

Kann er diese Daten ich irgendeiner Weise verwenden? Muss diese Daten löschen? Welche Pflichten hat er?

Danke vorab für Eure Antworten
Gruß Bruno2020

Bruno2020

Hallo Bruno!

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Sie greift in diesem Fall, nämlich einer rein privaten bzw. familiären Datenverarbeitung nicht. Dennoch gibt es einen gesetzlichen Schutz privater Daten, der sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) ableitet.

Der Erbe in ihrem Fall darf Kenntnis von den persönlichen Informationen und Daten erlangen und damit nach eigenem Ermessen verfahren, solange er das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Dritten nicht verletzt. Justiziabel ist also nicht die eigentliche private Verwendung, wohl aber, wenn er höchstpersönliche Informationen veröffentlicht.

Unbenommen bleibt Ihnen aber, den Erben um die Herausgabe oder Löschung privater Bilder und Daten zu bitten. Als familienfremder Dritter sollte er hierfür selbst ja wohl keine Verwendung haben.

Herzliche Grüße aus Berlin
Oli Feiler

Oli Feiler

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