Ich bin für den Datenschutz in einer Unternehmensberatung zuständig. Jedem Unternehmen ist ein Mitarbeiter zugeordnet, der das Unternehmen hauptsächlich berät. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wird jährlich eine Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt. Die Beratungsleistung ist stark von der Interaktion zwischen Kunden und Mitarbeiter abhängig. Das Feedback bzgl. des subjektiven Eindrucks des Kunden bzgl. der Beratungsleistung ist also wichtig für die Fortentwicklung von QM-Prozessen allgemein und der Beratung dieses speziellen Kunden. Wir haben also ein berechtigtes Interesse an den Daten.
Jetzt meine Frage: handelt es sich eurer Meinung nach dabei um Daten, die nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 14 DSGVO)? D.h. darauf müsste ich die Mitarbeiter gesondert hinweisen. Könnten die Mitarbeiter die Erfassung der Daten verweigern?
Bisher werden die Mitarbeiter informiert, dass die Befragung rausgeschickt wird. Sie erhalten eine Kopie der Rückmeldung, sowie der QMB zur summarischen Auswertung des Kundenfeedbacks und der Vorgesetzte (zur Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen bzw. Thematisierung bei Mitarbeitergesprächen).
Auszug aus dem Fragenkatalog:
Wie beurteilen Sie … (sehr gut/ gut/ angemessen/ schlecht/ sehr schlecht)
- die Fachkompetenz unseres Personals?
- die Zuverlässigkeit unseres Personals?
- unsere Termintreue?
- das Auftreten unseres Personals?
- das Engagement unseres Personals?
Wie beurteilen Sie die Eigeninitiative unseres Personals bei der Auftragsbearbeitung? (zu viel/ angemessen/ zu wenig/ keine Eigeninitiative beobachtet)
Es gibt keine Betriebsvereinbarung, keinen Betriebsrat, etc.