Zutrittsberechtigung Fremdbüros

Hallo zusammen,

Ich bin bei meiner Recherche nicht weitergekommen. Unsere mittlere Managementebene hätte gern Zutritt zu allen Fremdbüros außer Buchhaltung und Personal, um diese bei Leerstand als Meetingräume zu nutzen, weil manchmal beide vorhandenen belegt sind. Ich halte dies für nicht zulässig ohne schriftliche Einwilligung der jeweiligen Mitarbeiter. Was könnte noch dagegensprechen? Ich würde es gern untersagen, mir fehlt nur die rechtliche Grundlage. Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank schonmal!

ajanatsch

Hallo ajanatsch,

ich bin seit einiger Zeit mal wieder im Forum.
Konntest Du deine Frage klären. Wenn nicht unerstütze ich dich gerne.

Damit ich den Sachverhalt richtig verstehe, magst du mir dazu weiter Infos liefern?:

Du schreibst: Unsere mittlere Managementebene hätte gern Zutritt zu allen Fremdbüros
Frage: Diese "Frembüros" sind das Räume, die in eurem Firmengebäude existieren?

Du schreibst: außer Buchhaltung und Personal
Frage: Meinst du damit, dass von Firmenseite Buchaltung und Personal nicht in diese Fremdbüros soll?

Du schreibst: Ich halte dies für nicht zulässig ohne schriftliche Einwilligung der jeweiligen Mitarbeiter
Frage: Sind das auch "fremde Mitarbeiter oder auch gerne als Externe bezeichnet?
Frage: Sind diese Fremdbüros vermieitet?
- Jetzt spekuliere ich: Wenn ja liegt der Vermietung der Fremdbüros garantiert ein Mietvertrag zugrunde, der vielleicht anworten und Zuständigkeiten und Nutzungsrechte regeln kann.
Du schreibst: Was könnte noch dagegensprechen? Ich würde es gern untersagen, mir fehlt nur die rechtliche Grundlage.
Antwort: Ggf. meine Idee mit dem Mietvertrag

ich bräuchte mehr Infos um dir helfen zu können.

Viele Grüße
Gerd M. Reunert
Datenschutzbeauftragter | Cybersecurity Analyst & Pentester

 

Gerd_M_R

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